Versteigerungsbedingungen der Tiergarten Auktionen Hannover GmbH für Briefmarken und Münzen

1.
Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer (Käufer) zustande. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte des Einlieferers aus dem dem Versteigerer erteilten Auftrag und aus dem Zuschlag im Namen des Einlieferers geltend zu machen.

2.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, vor oder während der Versteigerung Nummern des Versteigerungskataloges zu trennen, zu vereinen, in geänderter Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3.
Die Katalogbeschreibungen, die von dem Versteigerer nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen werden, stellen keine Garantie im Rechtssinn dar. Bei Sammellosen, Rest- oder Dublettenposten sind die Beschreibung und die im Versteigerungskatalog enthaltenen Angaben keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im kaufrechtlichen Sinn. Reklamationen sind daher ausgeschlossen. Bei Einzellosen gilt: Ist der Verkäufer Unternehmer, kann er den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.
Bei begründeten Beanstandungen wird der Versteigerer innerhalb einer Frist von sechs Monaten die Sachmängelansprüche gegen den Einlieferer geltend machen, wenn der Käufer dem Versteigerer die Beanstandungen innerhalb von drei Wochen nach Beendigung der Versteigerung anzeigt. Im Fall berechtigter Beanstandungen werden dem Käufer der Kaufpreis einschließlich Aufgeld sowie Prüfkosten erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Werden ersteigerte Sachen nach Übergabe verändert, sind Reklamationen ausgeschlossen. Als Veränderungen gelten auch das Wässern und Behandeln mit Chemikalien, das Entfernen von Papierresten, Falzen und Falzresten sowie das Anbringen von Zeichen jeder Art, insbesondere Prüfzeichen, mit Ausnahme von Zeichen von Verbandsprüfern. Fehler, die sich bereits aus Abbildungen oder der Beschreibung ergeben, berechtigen nicht zur Beanstandung.

4.
Die zur Versteigerung kommenden Sachen können zuvor besichtigt und geprüft werden. Ansichtssendungen erfolgen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache.

5.
Die Steigerungsstufen werden wie folgt festgelegt:

bis 100 EUR5 EUR5.000 – 10.000 EUR200 EUR
100 – 500 EUR10 EUR10.000 – 30.000 EUR500 EUR
500 – 1000 EUR20 EUR30.000 – 50.000 EUR1.000 EUR
1.000 – 3.000 EUR50 EUR50.000 – 100.000 EUR2.000 EUR
3.000 – 5.000 EUR100 EURab 100.000 EUR5.000 EUR

 

6.
Gebote im Saal werden unter Verwendung einer Bieternummer abgegeben, die dem Bieter gegen schriftliche Bekanntgabe seines Namens und seiner Anschrift ausgehändigt wird. Gebote können auf einem dafür vorgesehenen Formular auch schriftlich abgegeben werden.
Das Formular muss vom Bieter unterzeichnet sein. Mit dem schriftlichen Gebot wird der Versteigerer beauftragt, die Gebote des Bieters unter Berücksichtigung seiner Weisungen abzugeben. Das schriftliche Gebot wird nur in der Höhe abgegeben, die erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten.
Telefonische Gebote sind zulässig, wenn der Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung der Abgabe telefonischer Gebote durch den Bieter zustimmt. Die telefonischen Gebote werden während der Versteigerung von einem Mitarbeiter oder Beauftragten des Versteigerers entgegengenommen und von diesem unter Beachtung der Weisungen des Bieters abgegeben. Das erfolgreiche telefonische Gebot stellt nur den Zuschlag dar, dem die Provision des Versteigerers und die weiteren Kosten (Ziffer 9) hinzuzurechnen sind.
Gebote über das Internet sind nur zulässig, wenn der Bieter über das Internet unter Verwendung eines Benutzernamens und eines Passwortes von dem Versteigerer zum Bieten zugelassen worden ist. Die Zulassung ist höchstpersönlich und muss bis 24 Stunden vor dem Beginn der Versteigerung erfolgen. Dem zugelassenen Bieter ist es untersagt, seinen Benutzernamen und sein Passwort einem Dritten zugänglich zu machen. Gebote über das Internet werden nur berücksichtigt, wenn sie dem Bieter durch Benutzernamen und Passwort zweifelsfrei zuzurechnen sind. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert.
Werden Gebote vor der Versteigerung über das Internet abgegeben, werden diese wie schriftliche Gebote behandelt. Internetgebote, die während der laufenden Versteigerung abgegeben werden, werden wie Gebote aus dem Saal berücksichtigt.
Für sämtliche Gebotsarten gilt: Der Bieter muss die Versteigerungsbedingungen als verbindlich anerkennen. Der Kaufvertrag kommt bei jeder Gebotsart durch den Zuschlag des Auktionators zustande. Gehen mehrere gleich hohe Gebote für dasselbe Los ein, erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag.

7.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. In begründeten Fällen kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Sollte ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden sein oder sollte der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen wollen oder sonst Zweifel über den Zuschlag entstehen, kann der Versteigerer den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut versteigern.

8.
Mit der Erteilung des Zuschlags verpflichtet sich der Ersteigerer zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht vom Versteigerer zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung des vom Käufer zu zahlenden Betrages (Zuschlag zuzüglich Kosten Ziffer 9) auf den Käufer über. Bei Zuschlägen unter Vorbehalt ist der Bieter sechs Wochen an sein Gebot gebunden, um eine Klärung mit dem Einlieferer herbeiführen zu können.

9.
Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Vermittlungsprovision von 20 % des Zuschlagspreises (Aufgeld) und pro Los eine Gebühr von 2,00 EUR.
Bei Versand kommen Porto und Versicherungskosten hinzu. Auf Provision und Losgebühren wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet. Bei dem im Katalog und auf den Loskarten entsprechend gekennzeichneten Losen wird für inländische Käufer und Käufer aus der Europäischen Union zusätzlich die EUSt berechnet.

10.
Bei Saalbietern ist der Rechnungsbetrag sofort, bei Online – Bietern und auswärtigen Bietern mit Rechnungszugang fällig. Käufer und Dritte, die für den Käufer geboten haben, haften als Gesamtschuldner.

11.
Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer ab dem 12. Tag nach der Auktion bzw. nach Zustellung der Auktionsrechnung Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat als Verzugsschaden berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann auch so berechnet werden, dass das ersteigerte Los in einer erneuten Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem vorherigen Versteigerungsergebnis und die Kosten der erneuten Versteigerung zuzüglich der Provision und der Kosten der Versteigerung aufzukommen hat.

12.
Auf Verlangen werden dem Einlieferer und dem Käufer der jeweilige Vertragspartner bekannt gegeben.

13.
Auktionsteilnehmer, Bieter und Käufer versichern, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reichs nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken verwenden oder erwerben. Nur unter diesen Voraussetzungen bieten bzw. geben der Versteigerer, die Tiergarten Auktionen Hannover GmbH, und der Einlieferer diese Gegenstände an bzw. ab.

14.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Hannover. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des UN-Abkommens zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

15.
Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf von auf der Versteigerung nicht abgesetzter Stücke. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden darauf keine Anwendung.

16.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Tiergarten Auktionen Hannover GmbH
Geschäftsführerin Christine Baumgarte
Jöhrensstraße 16, 30559 Hannover
Tel. 0511 – 35351102
E-Mail: info@tiergarten-auktionen-hannover.de
Homepage: www.tiergarten-auktionen-hannover.de

Versteigerungsbedingungen der Tiergarten Auktionen Hannover GmbH für Kunst und Antiquitäten

1.
Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer (Käufer) zustande. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte des Einlieferers aus dem Versteigerer erteilten Auftrag und aus dem Zuschlag im Namen des Einlieferers geltend zu machen.

Mit der persönlichen oder schriftlichen Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Teilnehmer diese Versteigerungsbedingungen an. Diese gelten auch für den Nachverkauf nach der Auktion.

2.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, vor oder während der Versteigerung Nummern des Versteigerungskataloges zu trennen, zu vereinen, in geänderter Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3.
Die Katalogbeschreibungen werden von dem Versteigerer nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften und keine Garantie im Rechtssinn dar. Dies gilt insbesondere für Angaben zum Ursprung, Zustand, Alter, Funktionstüchtigkeit und zur Echtheit.

Ist ein angebotener Gegenstand einem Künstler „zugeschrieben“, steht nicht fest, dass dieser Gegenstand auch von diesem Künstler stammt. Beschreibungen des Zustands eines angebotenen Gegenstandes sind nur als Anhaltspunkte zu verstehen.

Das Fehlen von Hinweisen kann nicht so verstanden werden, dass sich ein Gegenstand in gutem und/oder funktionstüchtigem Zustand befindet bzw. frei von Mängeln, insbesondere Beschädigungen, ist. Katalogangaben können von dem Versteigerer berichtigt bzw. ergänzt werden. Das kann insbesondere durch Berichtigung des Katalogtextes oder auch mündlich unmittelbar vor der Auktion erfolgen. Berichtigte Angaben treten an die Stelle vorheriger Beschreibungen.

Sämtliche Angaben des Versteigerers und seiner Mitarbeiter – auch außerhalb des Auktionskataloges – zu den Versteigerungsgegenständen werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, jedoch ohne Gewähr und Garantie für deren Richtigkeit. Dies gilt insbesondere für deren Bezeichnung, Alter, Maße, Gewicht, Zuschreibung, Funktionstüchtigkeit bzw. Vollständigkeit usw. Jeder Auktionsteilnehmer ist aufgefordert, sich selbst von dem Zustand der Auktionsgegenstände durch persönliche Inaugenscheinnahme, und wenn dies nicht möglich sein sollte, durch Nachfragen oder übersandte bzw. im Internet hinterlegte Fotoaufnahmen zu überzeugen.

4.
Die zur Versteigerung kommenden Sachen können – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften – zuvor besichtigt und geprüft werden.

5.
Die Steigerungsstufen werden wie folgt festgelegt, können jedoch vom Versteigerer verändert werden:

  • bis 100 EUR – 5 EUR
  • bis 500 EUR – 10 EUR
  • bis 1.000 EUR – 20 EUR
  • bis 3.000 EUR – 50 EUR
  • bis 5.000 EUR – 100 EUR
  • bis 10.000 EUR – 200 EUR
  • bis 30.000 EUR – 500 EUR
  • bis 50.000 EUR – 1.000 EUR
  • bis 100.000 EUR – 2.000 EUR

6.
Gebote im Saal werden unter Verwendung einer Bieternummer abgegeben, die dem Bieter gegen schriftliche Bekanntgabe seines Namens und seiner Anschrift ausgehändigt wird. Gebote können auf einem dafür vorgesehenen Formular auch schriftlich abgegeben werden. Das Formular muss vom Bieter unterzeichnet sein. Mit dem schriftlichen Gebot wird der Versteigerer beauftragt, die Gebote des Bieters unter Berücksichtigung seiner Weisungen abzugeben. Das schriftliche Gebot wird nur in der Höhe abgegeben, die erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote sind zulässig, sofern es sich nicht um eine reine Online-Auktion handelt. Der Versteigerer muss mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung der Abgabe telefonischer Gebote durch den Bieter zugestimmt haben. Die telefonischen Gebote werden während der Versteigerung von einem Mitarbeiter oder Beauftragten des Versteigerers entgegengenommen und von diesem unter Beachtung der Weisungen des Bieters abgegeben. Das erfolgreiche telefonische Gebot stellt nur den Zuschlag dar, dem die Provision des Versteigerers und die weiteren Kosten (Ziffer 9) hinzuzurechnen sind. Gebote über das Internet sind nur zulässig, wenn der Bieter über das Internet unter Verwendung eines Benutzernamens und eines Passwortes von dem Versteigerer zum Bieten zugelassen worden ist. Die Zulassung ist höchstpersönlich und muss bis 24 Stunden vor dem Beginn der Versteigerung erfolgen. Dem zugelassenen Bieter ist es untersagt, seinen Benutzernamen und sein Passwort einem Dritten zugänglich zu machen. Gebote über das Internet werden nur berücksichtigt, wenn sie dem Bieter durch Benutzernamen und Passwort zweifelsfrei zuzuordnen sind. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Werden Gebote vor der Versteigerung über das Internet abgegeben, werden diese wie schriftliche Gebote behandelt. Internetgebote, die während der laufenden Versteigerung abgegeben werden, werden wie Gebote aus dem Saal berücksichtigt. Für sämtliche Gebotsarten gilt: Der Bieter muss die Versteigerungsbedingungen als verbindlich anerkennen. Der Kaufvertrag kommt bei jeder Gebotsart durch den Zuschlag des Auktionators zustande. Gehen mehrere gleich hohe Gebote für dasselbe Los ein, erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag.

7.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. In begründeten Fällen kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Sollte ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden sein oder sollte der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen wollen oder sonst Zweifel über den Zuschlag entstehen, kann der Versteigerer den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut versteigern.

8.
Mit der Erteilung des Zuschlags kommt der Kaufvertrag zwischen Einlieferer und Bieter zustande und der Ersteigerer verpflichtet sich zur Abnahme. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig und in Euro zu zahlen. Sämtliche beim Geldtransfer anfallende Kosten trägt der Käufer. Kreditzahlungen sind nach vorheriger Abstimmung über PhilaPay möglich. Anfallende Kosten trägt der Käufer. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht vom Versteigerer zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung des vom Käufer zu zahlenden Betrages (Zuschlag zuzüglich Kosten Ziffer 9) auf den Käufer über. Bei Zuschlägen unter Vorbehalt (UVZuschlag), insbesondere bei Geboten unter dem vom Einlieferer bestimmten Limit, ist der Bieter sechs Wochen an sein Gebot gebunden, um eine Klärung mit dem Einlieferer herbeiführen zu können. Für den Versteigerer ist der UV-Zuschlag freibleibend. Im Falle eines Nachgebotes kann der Gegenstand – auch ohne vorherige Rücksprache mit dem UV-Bieter – einem anderen Bieter zugeschlagen werden.

9.
Der Versteigerer erhält vom Käufer zusätzlich zum Zuschlag eine Vermittlungsprovision von 27,37 % des Zuschlagspreises (Aufgeld) einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer von zurzeit 19 % (23 % netto). Bei dem im Katalog entsprechend gekennzeichneten Losen wird für inländische Käufer und Käufer aus der Europäischen Union zusätzlich die EUSt berechnet. Jeder Käufer erhält nach der Auktion eine Rechnung, in der die Auktionsnummern, Bezeichnungen, Zuschläge, das Aufgeld und die Umsatzsteuer enthalten sind. Die Übergabe bzw. der Versand der ersteigerten Gegenstände erfolgt nach geleisteter Zahlung. Der Versteigerer ist berechtigt, den Kaufpreis, Kaufpreisteilbeträge bzw. -rückstände sowie Nebenleistungen für die Einlieferer einzuziehen bzw. einzuklagen. Versandaufträge werden nur ausgeführt, wenn der Käufer die ihm in Rechnung gestellten Versandund Verpackungskosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer gezahlt hat oder ein von ihm an einen Dritten (z.B. Spediteur) erteilter schriftlicher Versandauftrag vorliegt.

10.
Bei Versand kommen Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer hinzu. Verwahrung und Auslagerung, Versand, Verpackung und Versicherung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Versteigerer ist der Vermittler der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Für nicht abgeholte Gegenstände wird pro Tag und Gegenstand ein Einlagerungsbetrag von 6,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von dem Käufer erhoben. Entstehen dem Versteigerer höhere Kosten, sind diese vom Käufer zu tragen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Versteigerer geringere oder keine Kosten entstanden sind.

11.
Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung fällig. Käufer und Dritte, die für den Käufer geboten haben, haften als Gesamtschuldner.

12.
Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer ab dem 8. Tag nach Zustellung der Auktionsrechnung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat als Verzugsschaden berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann auch so berechnet werden, dass das ersteigerte Los in einer erneuten Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem vorherigen Versteigerungsergebnis und die Kosten der erneuten Versteigerung zuzüglich der Provision und der Kosten der Versteigerung aufzukommen hat.

13.
Die Versteigerungsgegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung gemäß § 437 Nr. 1 BGB (Nacherfüllung), § 437 Nr. 2 BGB (Rücktritt und Minderung) sowie § 437 Nr. 3 2.Alt BGB (Ersatz vergeblicher Aufwendungen).

14.
Der Versteigerer haftet für von ihm, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens. Der Versteigerer haftet entsprechend auch bei der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Auktionsvertrages erforderlich sind und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen durfte. In allen anderen Fällen haftet der Versteigerer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz, und nur auf Ersatz vorhersehbarer Schäden. Dies gilt insbesondere bei Beschädigungen von Sachen, Vermögensschäden und Verzugsschäden durch Verletzung von Neben-, Schutz- oder anderen Pflichten, deren Erfüllung nicht für die ordnungsgemäße Durchführung des Auktionsvertrages erforderlich sind.

15.
Bei begründeten wesentlichen Beanstandungen, die vom Käufer innerhalb von drei Wochen nach der Auktion vom Versteigerer schriftlich angezeigt werden müssen, werden dem Käufer der Kaufpreis einschließlich Aufgeld und eventuelle Prüfkosten zurückgezahlt bzw. erstattet. Begründete wesentliche Beanstandungen liegen nur vor, wenn tatsächliche Angaben über den ersteigerten Gegenstand in wesentlichen Punkten unrichtig waren und dies vom Käufer innerhalb von sechs Wochen nach der Auktion nachgewiesen wird.

16.
Auf Verlangen werden dem Einlieferer und dem Käufer der jeweilige Vertragspartner bekannt gegeben. Auktionsteilnehmer, Bieter und Käufer versichern, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reichs nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken verwenden oder erwerben. Nur unter diesen Voraussetzungen bieten bzw. geben der Versteigerer, die Tiergarten Auktionen Hannover GmbH, und der Einlieferer diese Gegenstände an bzw. ab.

17.
Sollte eine Identifizierung des Käufers gemäß Geldwäschegesetz (GwG) erforderlich sein, ist der Käufer zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere muss der Käufer die notwendigen Informationen und Unterlagen, aus denen sich der wirtschaftlich berechtigte ergibt, zur Verfügung stellen. Im Laufe der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Nachweise sind in der Regel mit Personalausweis oder Reisepass bzw. Handels- oder Transparenzregisterauszug zu führen. Sämtliche Angaben sind wahrheitsgetreu zu machen.

18.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Hannover. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des UN-Abkommens zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

19.
Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf von der Versteigerung nicht abgesetzter Stücke. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden darauf keine Anwendung.

20.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Tiergarten Auktionen Hannover GmbH
Geschäftsführerin Christine Baumgarte
Jöhrensstraße 16, 30559 Hannover
Tel. 0511 – 35351102
E-Mail: info@tiergarten-auktionen-hannover.de
Homepage: www.tiergarten-auktionen-hannover.de

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