Versteigerungsbedingungen der Tiergarten Auktionen Hannover GmbH für Briefmarken und Münzen
1.
Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer (Käufer) zustande. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte des Einlieferers aus dem dem Versteigerer erteilten Auftrag und aus dem Zuschlag im Namen des Einlieferers geltend zu machen.
2.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, vor oder während der Versteigerung Nummern des Versteigerungskataloges zu trennen, zu vereinen, in geänderter Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3.
Die Katalogbeschreibungen, die von dem Versteigerer nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen werden, stellen keine Garantie im Rechtssinn dar. Bei Sammellosen, Rest- oder Dublettenposten sind die Beschreibung und die im Versteigerungskatalog enthaltenen Angaben keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im kaufrechtlichen Sinn. Reklamationen sind daher ausgeschlossen. Bei Einzellosen gilt: Ist der Verkäufer Unternehmer, kann er den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.
Bei begründeten Beanstandungen wird der Versteigerer innerhalb einer Frist von sechs Monaten die Sachmängelansprüche gegen den Einlieferer geltend machen, wenn der Käufer dem Versteigerer die Beanstandungen innerhalb von drei Wochen nach Beendigung der Versteigerung anzeigt. Im Fall berechtigter Beanstandungen werden dem Käufer der Kaufpreis einschließlich Aufgeld sowie Prüfkosten erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Werden ersteigerte Sachen nach Übergabe verändert, sind Reklamationen ausgeschlossen. Als Veränderungen gelten auch das Wässern und Behandeln mit Chemikalien, das Entfernen von Papierresten, Falzen und Falzresten sowie das Anbringen von Zeichen jeder Art, insbesondere Prüfzeichen, mit Ausnahme von Zeichen von Verbandsprüfern. Fehler, die sich bereits aus Abbildungen oder der Beschreibung ergeben, berechtigen nicht zur Beanstandung.
4.
Die zur Versteigerung kommenden Sachen können zuvor besichtigt und geprüft werden. Ansichtssendungen erfolgen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache.
5.
Die Steigerungsstufen werden wie folgt festgelegt:
bis 100 EUR | 5 EUR | 5.000 – 10.000 EUR | 200 EUR |
100 – 500 EUR | 10 EUR | 10.000 – 30.000 EUR | 500 EUR |
500 – 1000 EUR | 20 EUR | 30.000 – 50.000 EUR | 1.000 EUR |
1.000 – 3.000 EUR | 50 EUR | 50.000 – 100.000 EUR | 2.000 EUR |
3.000 – 5.000 EUR | 100 EUR | ab 100.000 EUR | 5.000 EUR |
6.
Gebote im Saal werden unter Verwendung einer Bieternummer abgegeben, die dem Bieter gegen schriftliche Bekanntgabe seines Namens und seiner Anschrift ausgehändigt wird. Gebote können auf einem dafür vorgesehenen Formular auch schriftlich abgegeben werden.
Das Formular muss vom Bieter unterzeichnet sein. Mit dem schriftlichen Gebot wird der Versteigerer beauftragt, die Gebote des Bieters unter Berücksichtigung seiner Weisungen abzugeben. Das schriftliche Gebot wird nur in der Höhe abgegeben, die erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten.
Telefonische Gebote sind zulässig, wenn der Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung der Abgabe telefonischer Gebote durch den Bieter zustimmt. Die telefonischen Gebote werden während der Versteigerung von einem Mitarbeiter oder Beauftragten des Versteigerers entgegengenommen und von diesem unter Beachtung der Weisungen des Bieters abgegeben. Das erfolgreiche telefonische Gebot stellt nur den Zuschlag dar, dem die Provision des Versteigerers und die weiteren Kosten (Ziffer 9) hinzuzurechnen sind.
Gebote über das Internet sind nur zulässig, wenn der Bieter über das Internet unter Verwendung eines Benutzernamens und eines Passwortes von dem Versteigerer zum Bieten zugelassen worden ist. Die Zulassung ist höchstpersönlich und muss bis 24 Stunden vor dem Beginn der Versteigerung erfolgen. Dem zugelassenen Bieter ist es untersagt, seinen Benutzernamen und sein Passwort einem Dritten zugänglich zu machen. Gebote über das Internet werden nur berücksichtigt, wenn sie dem Bieter durch Benutzernamen und Passwort zweifelsfrei zuzurechnen sind. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert.
Werden Gebote vor der Versteigerung über das Internet abgegeben, werden diese wie schriftliche Gebote behandelt. Internetgebote, die während der laufenden Versteigerung abgegeben werden, werden wie Gebote aus dem Saal berücksichtigt.
Für sämtliche Gebotsarten gilt: Der Bieter muss die Versteigerungsbedingungen als verbindlich anerkennen. Der Kaufvertrag kommt bei jeder Gebotsart durch den Zuschlag des Auktionators zustande. Gehen mehrere gleich hohe Gebote für dasselbe Los ein, erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag.
7.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. In begründeten Fällen kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Sollte ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden sein oder sollte der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen wollen oder sonst Zweifel über den Zuschlag entstehen, kann der Versteigerer den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut versteigern.
8.
Mit der Erteilung des Zuschlags verpflichtet sich der Ersteigerer zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht vom Versteigerer zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung des vom Käufer zu zahlenden Betrages (Zuschlag zuzüglich Kosten Ziffer 9) auf den Käufer über. Bei Zuschlägen unter Vorbehalt ist der Bieter sechs Wochen an sein Gebot gebunden, um eine Klärung mit dem Einlieferer herbeiführen zu können.
9.
Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Vermittlungsprovision von 20 % des Zuschlagspreises (Aufgeld) und pro Los eine Gebühr von 2,00 EUR.
Bei Versand kommen Porto und Versicherungskosten hinzu. Auf Provision und Losgebühren wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet. Bei dem im Katalog und auf den Loskarten entsprechend gekennzeichneten Losen wird für inländische Käufer und Käufer aus der Europäischen Union zusätzlich die EUSt berechnet.
10.
Bei Saalbietern ist der Rechnungsbetrag sofort, bei Online – Bietern und auswärtigen Bietern mit Rechnungszugang fällig. Käufer und Dritte, die für den Käufer geboten haben, haften als Gesamtschuldner.
11.
Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer ab dem 12. Tag nach der Auktion bzw. nach Zustellung der Auktionsrechnung Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat als Verzugsschaden berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann auch so berechnet werden, dass das ersteigerte Los in einer erneuten Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem vorherigen Versteigerungsergebnis und die Kosten der erneuten Versteigerung zuzüglich der Provision und der Kosten der Versteigerung aufzukommen hat.
12.
Auf Verlangen werden dem Einlieferer und dem Käufer der jeweilige Vertragspartner bekannt gegeben.
13.
Auktionsteilnehmer, Bieter und Käufer versichern, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reichs nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken verwenden oder erwerben. Nur unter diesen Voraussetzungen bieten bzw. geben der Versteigerer, die Tiergarten Auktionen Hannover GmbH, und der Einlieferer diese Gegenstände an bzw. ab.
14.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Hannover. Es gilt deutsches Recht; die Vorschriften des UN-Abkommens zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
15.
Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf von auf der Versteigerung nicht abgesetzter Stücke. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden darauf keine Anwendung.
16.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Tiergarten Auktionen Hannover GmbH
Geschäftsführerin Christine Baumgarte
Jöhrensstraße 16, 30559 Hannover
Tel. 0511 – 35351102
E-Mail: info@tiergarten-auktionen-hannover.de
Homepage: www.tiergarten-auktionen-hannover.de